Aufnahmeantrag
Anmeldungen für den Unterricht sind am Konservatorium
Georg Philipp Telemann mit unserem
Aufnahmeantrag ganzjähring möglich.

Bitte senden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag

in Papierform an die nebenstehende Postadresse:

Bitte beachten Sie, dass neue Unterrichts- und Kurstermine regulär nur zum Schuljahres- und zum Halbjahresbeginn vergeben werden. Freie Unterrichtsplätze finden Sie hier. Alle wichtigen Informationen finden Sie in unserer Gebührensatzung und der Schulordnung.

Konservatorium
Georg Philipp Telemann
Breiter Weg 110,
39104 Magdeburg,

Tel: 0391 540 6861
Fax: 0391 540 6870
E-Mail: info@​ms.​magdeburg.​de

Sprechzeiten für Anmeldung, Gebühren– und Finanzangelegenheiten im Gebäude Breiter Weg 110, Raum 2.05:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag — 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag — 13.00 bis 15.30 Uhr

Unterrichtsgebühren ab dem Schuljahr 2020/2021

1. Musikalische Elementarausbildung:

Klassenunterricht für Jahresgebühren in EUR Monatsrate in EUR
1.1. Musikalische Früherziehung 252,00 21,00
1.2. Musikalische Grundausbildung 252,00 21,00
1.3. Allgemein-muikalische Elementarkurse 252,00 21,00
1.4. Telemann’s Musikzwerge 252,00 21,00
Klassenunterricht für Jahresgebühren in EUR Monatsrate in EUR
1.1. Musikalische Früherziehung 252,00 21,00
1.2. Musikalische Grundausbildung 252,00 21,00
1.3. Allgemein-muikalische Elementarkurse 252,00 21,00
1.4. Telemann’s Musikzwerge 252,00 21,00

2. Fachausbildung:

2.1 Schüler und Studenten
(Altersgrenze:28 Jahre)
Jahresgebühren in EUR Monatsrate in EUR
a) 45 Minuten Einzelunterricht 672,00 56,00
b) 30 Minuten Einzelunterricht 564,00 47,00
c) 45 Minuten Gruppenunterricht zu zweit 444,00 37,00
d) Gruppenunterricht 45 Minuten ab 3 Schülern 336,00 28,00
2.2 Erwachsene Jahresgebühren in EUR Monatsrate in EUR
a) 45 Minuten Einzelunterricht 1116,00 93,00
b) 30 Minuten Einzelunterricht 996,00 83,00
c) 45 Minuten Gruppenunterricht zu zweit 852,00 71,00
d) Gruppenunterricht 45 Minuten ab 3 Schülern 648,00 54,00

3. Ergänzungsfächer und Ensembles ohne Hauptfachbelegung

Jahresgebühren in EUR Monatsrate in EUR
a) Kammermusik/Ensemblespiel/Spielkreis/Theorie/Chor 204,00 17,00

4. Instrumentengeld:

Angebote Jahresgebühren in EUR Monatsrate in EUR
4.1. Orchesterinstrumente 156,00 13,00
4.2. Kinder- Orchesterinstrumente
unterhalb der Normalgröße (z.B. 1/2 Violine)
120,00 10,00
4.3. Sonstige Instrumente 108,00 9,00
4.4. Instrumentenmiete für schulfremde
Personen oder Institutionen pro Tag
(exklusive Transport oder Versicherung)
100,00 pro Tag __

5. Gebührenrahmen für zeitlich begrenzte Musikschulprojekte:

5.1. Die Höhe dieser Sondergebühren wird jeweils im Hinblick auf Dauer und Aufwand des Projektes von der Musikschule festgelegt (Einmalgebühr, keine Ratenzahlung).

Angebote Jahresgebühren in EUR Monatsrate in EUR
5.2. Bandprojekt 672,00 56,00
5.3. Blechschmiede 336,00 28,00
5.4. Blockflötenmäuse 336,00 28,00
5.5. Drumcircle 336,00 28,00
5.6. Gitarrenflöhe 336,00 28,00
5.7. Instrumentenkarussell 336,00 28,00
5.8. Klaviergarten 336,00 28,00
5.9. Musik-Bewegung-Saitenspiel 336,00 28,00
5.10. Querflötenamseln 336,00 28,00
5.11. Singendes Klingendes Holz 336,00 28,00
5.12. Trommeln im Thiem / Thiemwork 336,00 28,00
5.13. Vivo con Pianoforte 336,00 28,00
5.14. Magdeburger Knabenchor / Opernkinderchor 60,00 5,00

Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie diese gern an uns in Form einer Email senden unter info@ms.magdeburg.de

Anmeldungen sind ganzjährig möglich. Bitte füllen Sie hierzu den Aufnahmeantrag aus. Sie erhalten nach Eingang des Antrags eine schriftliche Bestätigung. Sobald ein Unterrichtsplatz frei wird, werden Sie von der jeweiligen Lehrkraft zum Unterricht eingeladen.

Die Höhe der Unterrichtsgebühren erhalten Sie aus der aktuellen Gebührensatzung.

Spätestens vier Wochen nach Aufnahme des Unterrichtes sollte zu Hause ein Instrument für Übungszwecke zur Verfügung stehen. Die meisten Instrumente können für die Anfangszeit vom Konservatorium gemietet werden. Die Höhe der jeweiligen Mietkosten erfahren Sie aus der aktuellen Gebührensatzung.

Das Konservatorium Georg Philipp Telemann bietet musikalische Ausbildung für alle Altersgruppen an.
Am Konservatorium können alle Arten von Tasten-, Streich-, Zupf- und Blasinstrumenten sowie Gesang, Schlagzeug und Akkordeon erlernt werden.
Des Weiteren gibt es einen großen Fachbereich für musische Elementarfächer sowie den Fachbereich Jazz-Rock-Pop.
Darüber hinaus haben die Schüler die Möglichkeit, in einem der vielen Ensembles des Konservatoriums mitzuwirken oder Kurse für Musiktheorie/Komposition zu besuchen.

Das Hauptgebäude des Konservatoriums befindet sich in der Innenstadt, neben dem Theater der Landeshauptstadt und der Stadtbibliothek im Breiten Weg 110. (Straßenbahnhaltestelle Opernhaus). Der Unterricht im Fachbereich Jazz-Rock-Pop findet in der Außenstelle Thiem20, Thiemstr.20, in Buckau statt.

Die umfassenden Ermäßigungstatbestände unserer Familien- und Sozialermäßigung sind im § 8 der Gebührensatzung geregelt. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Die Unterrichtstermine werden in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft verabredet.

Das Konservatorium bietet keine Probestunden an. Besuchen Sie uns doch einfach am nächsten Tag der offenen Tür, denn hier lautet das Motto: “Anhören, anfassen, ausprobieren”.

Eine Abmeldung vom Unterricht ist gemäß § 5 Abs. 8 der Gebührensatzung zum Ende des Schuljahres (jeweils der 31. Juli) beziehungsweise zum Ende des Schulhalbjahres (jeweils der 31. Januar) möglich. Die Kündigung ist hierfür gemäß § 5 Abs. 7 der Gebührensatzung unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen vor Beginn der im Land Sachsen-Anhalt festgelegten Sommerferien (zum Schuljahresende) beziehungsweise vor Beginn der Winterferien (zum Schulhalbjahr) schriftlich beim Konservatorium einzureichen.

Nein, es gilt die Ferienordnung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt.

In der Regel informieren die Lehrer ihre Schüler selbst.

Gemäß § 8 Absatz 2 der Gebührensatzung können Schülerinnen und Schüler, Studierende und Freiwilligendienstleistende, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 28. Lebensjahr vollendet haben, auf schriftlichen Antrag mit entsprechendem Nachweis den Schülerinnen-, Schüler- und Studierendentarif (Punkt 2.1 des Gebührentarifs) erhalten.