Lockerungen der 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ermöglichen teilweise Wiederaufnahme des Musikschulunterrichts im Konservatorium

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Erfreuliche Nachricht für das Konservatorium! – gemäß der „Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ dürfen u.a. Musikschulen unter vielen Sondermaßnahmen, Schutzvorkehrungen und Ausnahmeregelungen ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Die o.g. Verordnung sieht auf der einen Seite Formen des digitales Unterrichts vor, ermöglicht es aber, unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln den Vor-Ort-Unterricht im Einzel- und Kleingruppenunterricht bis zu max. fünf Personen wieder aufzunehmen (ausgenommen davon sind momentan noch der Gesangsunterricht, der Unterricht mit Blasinstrumenten sowie Orchester-/Chor- u. Ensembleproben).

Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs erfordert jedoch noch einiges an Vorbereitung, so dass mit dem Unterricht am Donnerstag, dem 07.05.2020, begonnen werden soll.

Detailliertere Absprachen zum Unterricht sollten jeweils mit dem /der betreffenden Fachlehrer/in erfolgen.

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