Neue Gebührensatzung tritt ab 1.8.2024 im Konservatorium in Kraft

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Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg stimmte in seiner Sitzung am 17.6.2024 über eine neue Gebührensatzung für den Eigenbetrieb Konservatorium Georg Philipp Telemann ab; diese tritt am 1.8.2024 in Kraft.
Gründe für die darin enthaltene Gebührenanpassung sind die gestiegenen Energiekosten des Konservatoriums, der teilweise Ausgleich der Inflationsrate sowie die Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst, welche auch für unsere Lehrkräfte gelten. Bitte beachten Sie, dass in den vergangenen 4 Jahren keine Anpassung der Unterrichtsgebühren am Konservatorium erfolgte.

Die neue Gebührensatzung beinhaltet neben der Anpassung an die gestiegenen Betriebskosten auch eine neue Strukturierung, so dass eine Gebührensteigerung nicht proportional in allen Unterrichtsangeboten erfolgte. Bei einigen Angeboten wurden die Gebühren erhöht; andere wiederum stagnieren bzw. in Ausnahmen ist die Unterrichtgebühr sogar ein wenig rückläufig. Ermäßigungen im sozialen Bereich blieben grundsätzlich erhalten und konnten in einzelnen Fällen ausgebaut werden. Dies geschah z.B. in Fällen, in denen Eltern, deren Kind/Kinder am Konservatorium Unterricht erhalten, selbst ein Unterrichtsangebot wahrnehmen.

Bei Fragen zur neuen Gebührensatzung, können Sie sich gern an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung wenden.

Die neue Gebührensatzung ist einsehbar auf der Website des Konservatoriums unter
Anmeldung – Telemann Konservatorium (telemann-konservatorium.de)

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